Ratssitzung der Samtgemeinde Scharnebeck
Es findet eine Sitzung des Rates der Samtgemeinde Scharnebeck am Mittwoch, 17.09.2025 um 19:30 Uhr, in der Domäne, Saal OG, Mühlenstraße 3, 21379 Scharnebeck statt.
Mehr Informationen finden sie hier.
Es findet eine Sitzung des Rates der Samtgemeinde Scharnebeck am Mittwoch, 17.09.2025 um 19:30 Uhr, in der Domäne, Saal OG, Mühlenstraße 3, 21379 Scharnebeck statt.
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Donnerstag, den 30. Oktober 2025 Schau des Elbedeiches von Walmsburg bis Artlenburg
Dienstag, den 04. November 2025 Schau der Ilmenau- und Neetzekanaldeiche von St. Dionys bis Handorf (kreisübergreifende Schau St. Dionys bis Haue mit dem Landkreis Harburg)
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Die Samtgemeinde Scharnebeck stellt zum 1. August 2026 eine Auszubildende bzw. einen Auszubildenden (m/w/d) für den Beruf der bzw. des Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung ein.
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Nutzen Sie regelmäßig den Bus oder die Bahn? Oder haben Sie Ideen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, auch wenn Sie ihn selten nutzen? Dann bewerben Sie sich bis zum 01. August 2025
für den ersten Fahrgastbeirat im Landkreis Lüneburg!
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ideen und Vorschläge direkt einzubringen. Wir als Landkreis suchen pro Samt- bzw. Einheitsgemeinde
eine engagierte Person.
Egal, welchen Beruf Sie ausüben oder welchen Alters Sie sind: Sie können sich bewerben! Denn die Meinungen aller Personengruppen sind uns wichtig!
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Die Gemeinde Lüdersburg such zum nächstmöglichen Termin einen Gemeindearbeiter m/w/d.
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Es findet eine Sitzung des Rates der Gemeinde Lüdersburg am Donnerstag, 26.06.2025 um 19:30 Uhr, im Feuerwehrhaus Jürgenstorf, Jürgenstorfer Straße 26, 21379 Lüdersburg statt.
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Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Unsere Reinigungskräfte werden im Hygienemanagement für Kindertagesstätten geschult.
Die Arbeitszeit ist Montag bis Freitag jeweils drei Stunden entweder vor 7:00 oder ab ca. 15.00 Uhr.
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Noch 3 Termine für 2025.
Am 19.05., 23.05. und 07.06. mit Theorie und Praxis.
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Es findet eine Sitzung des Rates der Gemeinde Lüdersburg am Donnerstag, 27.03.2025 um 19:30 Uhr, im Feuerwehrhaus Jürgenstorf, Jürgenstorfer Straße 26, 21379 Lüdersburg statt.
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Einladung zu ordentlichen Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Boltersen am 04. April 2025 um 19 Uhr.
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Der diesjährige Ausflug für Seniorinnen und Senioren der Samtgemeinde Scharnebeck findet am Mittwoch, 24. Juni 2025, statt.
Anmeldungen bis zum 9. Juni 2025 ausschließlich bei den Seniorenbetreuerinnen und Seniorenbetreuern Ihrer Gemeinde.
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Die Gemeinde Lüdersburg hat zum 01.01.2025 die Hebesätze angepasst.
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Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht
erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 21.01.2025 bis zum 24.01.2025 und vom 27.01.2025 bis zum 29.01.2025 in der Verwaltung der Samtgemeinde Scharnebeck, Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck, Zimmer 3.04 während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lüdersburg, 15.01.2025
Klaus Bockelmann
Bürgermeister
Die Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau der Bundesstraßen B 5 und B209 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen.
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Eine Solaranlage rechnet sich, wenn schlau gemacht, oft nach wenigen Jahren! Das ist die Grundaussage der folgenden Veranstaltung im Rathaus der Gemeinde Scharnebeck.
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Die Samtgemeinde Scharnebeck stellt zum 1. August 2025 eine Auszubildende bzw. einen Auszubildenden (m/w/d) für den Beruf der bzw. des Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung ein.
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Die Samtgemeinde Scharnebeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Beschäftigung für den Einsatz in der Tourist-Information am Schiffshebewerk Scharnebeck eine/n Mitarbeiter/innen (m/w/d) in Vollzeit.
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Am 05.12.2024 findet die nächste Ratssitzung statt. Eine Übersicht über die Themen dieser Sitzung finden Sie in unserer Tagesordnung.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in unserer Samtgemeinde sind Ihre Rechte und Pflichten in der Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung geregelt. In diesem Flyer haben wir für Sie die wichtigsten Informationen daraus zusammengestellt, um Ihnen einen klaren Leitfaden in die Hand zu geben. Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegt die Straßenreinigung und der Winterdienst den Grundstückseigentümern oder deren Gleichgestellte. Dieser Pflicht können Sie selbst nachkommen oder ein privates Service-Unternehmen beauftragen. Das gilt auch für den Grünschnitt, den Sie eigenhändig oder über ein Service-Unternehmen durchführen können.
Mehr Informationen finden Sie hier im Flyer!
Gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes setze ich die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2023 zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung fest.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, folgenden regelmäßig durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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